Platz- und Spielordnung

Die Tennisplätze werden der Pflege eines jeden Vereinsmitgliedes empfohlen. Eine schonende Benutzung sollte ein selbstverständliches Gebot sein. Ein guter, bespielbarer Zustand ist nur möglich, wenn alle Vereinsmitglieder und die Gäste die Platz- und Spielordnung beachten. Sie gilt für Erwachsene und Jugendliche gleichermaßen.

  1. Allgemeines

Die Anlage steht allen Mitgliedern zur Verfügung. Passive- und Nichtmitglieder sind nicht spielberechtigt. Für sie gilt Punkt 3 „Gastspiele“. · Platz Nr.5 ist ausschließlich zum freien Spielbetrieb bestimmt. Er darf für Gruppentraining, Freundschafts-, Gast- und Verbandsspiele (siehe dazu Punkt 4) nicht belegt werden.

  1. Spielbetrieb

Beginn und Ende der jährlichen Spielzeit werden vom Vorstand in Abstimmung mit dem Bau- und Platzwart festgelegt und den Mitgliedern in geeigneter Weise bekannt gegeben.

Es herrscht auf allen Plätzen „freier Spielbetrieb“, sofern kein Gruppentraining, Vereinsturnier, Freundschafts- und Verbandsspiel stattfindet.
Die Spieldauer und Platzbelegung ist abhängig vom Bedarf. Sind mehrere Personen, die spielen wollen, auf der Anlage, so ist für Einzel und Doppel 60 Minuten Spielzeit zugelassen.
Ein auf der Anlage befindlicher Spieler muss ein sichtbares Zeichen geben, dass er spielen will (z.B. Schläger im Bereich der Eingangstüre zu den Plätzen stellen).
Die Ankunft auf der Anlage ergibt die Reihenfolge der 1.Spielberechtigung. Danach ist die Absprache mit dem Wartenden erforderlich.
Bei Trockenheit sind die Plätze vor, während und nach dem Spiel zu bewässern.
Am Ende der Spielzeit ist der jeweilige Platz mit vorhandenem Gerät abzuziehen. Es ist dabei darauf zu achten, dass auch außerhalb der Doppellinie, neben und hinter dem Spielfeld der Platz abgezogen wird. Anschließend sind die Linien zu fegen.
Das Tennisspiel soll in Tenniskleidung ausgeübt werden. Die Plätze dürfen nur in Tennisschuhen betreten werden.
Jugendliche (bis 18 Jahre) dürfen Montag – Samstag bis 17:00Uhr auf allen Plätzen spielen. Nach 17:00 Uhr, sowie an Sonn- und Feiertagen sind sie spielberechtigt, soweit Plätze nicht von aktiven Erwachsenen genutzt werden. Jugendliche die in beruflicher (nicht schulischer) Ausbildung bzw. in einem Arbeitsverhältnis stehen, haben die gleiche Spielberechtigung wie Erwachsene.

  1. Gastspiele

Passive Mitglieder und Nichtmitglieder (Gäste) sind nur mit einem aktiven Mitglied spielberechtigt.
Passive Mitglieder und Nichtmitglieder (Gäste) dürfen maximal 5 Spiele in einer Saison bestreiten, danach ist mit dem Sportwart eine Vereinbarung für weiteres zu treffen.
Das Spiel mit einem Gast bzw. einem passiven Mitglied muss vor Spielbeginn in das Gastspielbuch eingetragen werden. Die Gastspielgebühr beträgt pro Person 7,50€/Stunde und wird dem Mitglied als Gastgeber abgebucht.
Gastspiele sind nur Montag bis Freitag bis 16:00Uhr, Samstag (außer Verbandsspiel- und Vereinsturniertagen sowie Sonn- und Feiertags) ganztägig zugelassen.
Spieler der Stadtvereine Mühlacker sind auf unserer Anlage nur mit einem aktiven Mitglied spielberechtigt. Sie werden wie Gastspieler behandelt, bezahlen jedoch keine Gastspielgebühr. Die Eintragung in die Gastspielliste ist Pflicht.
Der Verein behält sich vor, Gästen ohne Begründung das Spielrecht zu entziehen.
Ausgetretene Mitglieder sind nach Austritt für eine Saison auf der Anlage nicht spielberechtigt. Ausnahmen entscheidet der Sportwart.

  1. Sportwart (Stellvertreter, Jugendwart)

Der Sportwart besitzt während des Spielbetriebes die alleinige Entscheidungsfreiheit.
Dem Sportwart bleibt es vorbehalten, bei Vereinsturnieren, Verbands- bzw. Freundschaftsspielen, eine Veränderung der Platzbelegung vorzunehmen.
Freundschaftsspiele müssen mit Rücksprache vom Sportwart genehmigt werden. Die dafür notwendigen Plätze werden bereitgestellt.